Die Kosten für Tierärztliche Diagnostik/Behandlung können schnell erhebliche Ausmaße annehmen. Die erfolgte und dringend notwendige Gebührenanpassung vom November 2022 war notwendig, um die gestiegenen Kosten für Energie, Personal und laufende Kosten eines Praxisbetriebes abzufangen damit eine flächendeckende Versorgung auch an Sonn- und Feiertagen gewährleistet werden kann und der Abwanderung von Fachkräften entgegen zu wirken.
Hier hilft für den Tierbesitzer ein möglichst frühzeitiger Abschluß einer OP/Tierkrankenversicherung. Um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, nützt ein Vergleich im Internet. Eine erste Vorauswahl ermöglicht Ihnen die Eisbaumtabelle.
Bitte informieren Sie sich umfassend über die tierartspezifischen Bedingungen, Ausschlußklauseln u.ä.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.
JJuni 2023
Die Gebührenordnung Für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde letztmalig 1999 umfassend geändert. Eine Überarbeitung war dringend erforderlich um den bestehenden Praxen und Kliniken die Chance zu geben wirtschaftlich zu arbeiten , dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine flächendeckende Versorgung aller Tiere zu ermöglichen.
Am 08.Juli 2022 wurde die neue GOT nunmehr beschlossen. Sie tritt am 22.November 2022 in Kraft. Die GOT ist eine gesetzliche Gebührenordnung , die eine Unterschreitung des 1-fachen Gebührensatzes nicht erlaubt.
Nachfolgender Link gibt Ihnen die Möglichkeit sich noch weiter zu informieren.
www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=21443
Rangsdorf 11/2022
In letzter Zeit kommt es immer wieder zum Auftreten von Fälschungen bei Tierarzneimitteln .
Fälschungen sind oft anders zusammengesetzt, als das Orginalprodukt. Es ist also durchaus möglich, das kein oder zu wenig Wirkstoff enthalten ist und dadurch das Medikament unwirksam ist.
Das BVL-Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit empfiehlt Tierhaltern Tierarzneimittel nur direkt beim behandelnden Tierarzt, in der Apotheke oder über zertifizierte Onlineapotheken zu erwerben. Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel können im Onlinehandel nur durch Vorlage eines vom Tierarzt ausgestellten Rezept bezogen werden .
Wie erkennt man Fälschungen: z.B.
Quelle: Deutsches Tierärzteblatt, S. 1233, September 2019
September 2019
Seit Januar 2019 häufen sich vermehrt Meldungen über ausgelegte Giftköder im Umkreis unserer Gemeinde. Besonders betroffen sind Auslaufgebiete um Seen, Felder und Waldbereiche. Bitte achten Sie auf Lebensmittel mit und ohne Verpackung, die unmittelbar an Spazierwegen plaziert sind.
Diese Futterstücke können mit freiverkäuflichen Giften zur Schadnagerbekämpfung oder auch mit Fremdmaterialien wie Glas oder Metall versetzt sein.
Sollte es dennoch zur Aufnahme kommen ist es dringend geraten sich sofort mit Ihrem Tierarzt/Tierärztin in Verbindung zu setzen. Die schnelle und fachgerechte Durchführung einer sofortigen Magenentleerung kann schlimmere Folgen verhindern.
März 2019
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 25.05.2018 ein neues Datenschutzgesetz (DSGVO) in Kraft getreten.
Datenschutzhinweis
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ( EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz).
Was bedeutet das konkret für Sie ?
Wir verarbeiten jene Daten, die Sie uns als Kunde zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und bei Abschluss des Vertrages zur Verfügung stellen.
Ihre Daten verwenden wir nur zur Abwicklung des Vertrages , zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zu Buchhaltungs- und Verrechnungszwecken und für die technische Administration.
Zu diesm Zweck benötigen wir Ihre
schriftliche Einwilligungserklärung zur Datennutzung !
Weiter Informationen erhalten Sie bei Bedarf bei einem persönlichem Gespräch in unserer Praxis .
Mai 2018
Gerade im Frühjahr und im Frühsommer werden wir immer öfter um Rat gefragt, wenn ein herrenloses oder auch verletztes Wildtier gefunden wird.
Allgemein lässt sich sagen, nehmen Sie bitte niemals ein gefundenes, scheinbar herrenloses Tier einfach mit nach Hause denn Wildtiere sind kein Allgemeingut !
Wenn Sie ein verletztes Wildtier oder ein Jungtier auffinden, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein aufzunehmen. Oft haben diese selber keine Aufnahmemöglichkeiten, aber die Mitarbeiter können doch meist gute Pflegeadressen in der Nähe vermitteln, auch die örtliche Naturschutzbehörde kann oft mit geeigneten Adressen weiterhelfen.
Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützen Arten - dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel, oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen . Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen.
Die Tiere sind unverzüglich wieder in Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbsständig erhalten können..
Dies setzt aber voraus, das geeignete Möglichkeiten der Unterbringung und ein entsprechendes Wissen über Nahrung , Verhalten und Haltungsbedingungen vorhanden sind.
Handelt es sich bei dem gefundenem Tier, um ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anders dem Jagdrecht unterliegendes Tier, müssen Sie die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter verständigen ( rund um Rangsdorf ist der zuständige Jagdpächter : Herr Fetzer).
Ouellen: http://www.Tierschutzbund.de/ihre-fragen-unsere-antworten /artenschutz.ht
Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 576/2013, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 und der Richtlinie 2013/31 EU des Europäischen Parlaments und des Rates, dürfen ab dem 29.12.2014 keine Ausweise mehr ausgestellt werden, die den neuen Verordnungen nicht entsprechen.
Alle Ausweise , die bis zum 28.12.2014 ausgestellt wurden , behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit und dürfen weiter geführt werden !
Der Hintergrund für die Einführung des neuen Heimtierausweises liegt in dem immer wieder aufgetretendem Mißbrauch der Dokumente. So ist es nun nicht nur Pflicht die Kennzeichnung des Tieres zu kontrollieren und entsprechend einzutragen, sondern im Anschluß dieser Eintragungen zu versiegeln. Gleiches gilt für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Impfung. Impfvignetten und andere Aufkleber mit Informationen müssen nach dem Aufkleben laminiert werden.
Das Ablösen der Versiegelungs-Etiketten beschädigt die Seiten in deren Folge der Ausweis seine Gültigkeit verliert.
Ein vielbekanntes Problem tritt in diesem Jahr ungewöhnlich stark auf : Flöhe/Zecken, auch bei Tieren die bisher von diesen Plagegeistern verschont wurden.
Eine große Produktpalette steht im freien Handel, Apotheken und bei den Tierärzten für die Behandlung des Tieres und der Umgebung zur Verfügung.
Da fällt es den Tierbesitzern oftmals schwer, das geeignete Produkt zu finden. Entscheidend ist nicht nur die Wirksamkeit sondern auch die praktikable und regelmäßige Verabreichung der "Floh- und Zeckenmittel", sowie die richtige Auswahl aus der Menge der angebotenden Präparate individuell für das einzelne Tier und dessen Umgebung zu finden. Die richtige Behandlung der Umgebung stellt einen wesentlichen Bestandteil zur Bekämpfung der Parasiten dar.
Neu auf dem Arzneimittelmarkt sind die für Hunde und Katzen oral zu verabreichenden Präparate mit einer Wirkungsdauer von 4 bzw. 12 Wochen. Der darin enthaltende neue Wirkstoff verspricht eine Abtötung der adulten(erwachsenen) Flöhe/Zecken bereits nach 8 Stunden. Jedoch muß auch bei diesen Präparaten der Parasit mit der Nahrungsaufnahme auf dem Wirtstier beginnen um den Wirkstoff aufzunehmen.
Grundsätzlich sei hier angemerkt, dass die Behandlungsstrategie immer auf die Erfordernisse und Bedürfnisse des einzelnen Tieres und seines Halters abgestimmt werden muß, um eine sichere und erfolgreiche Flohbehandlung gewährleisten zu können.
Mai 2019
Eine fachgerechte Erstversorgung durch den Tierhalter bis zum Transport in die tierärztliche Praxis oder Eintreffen des Tierarztes kann entscheidend dazu beitragen, dass Notfälle wie Verletzungen, Vergiftungen, Verbrennungen oder ähnliche lebensbedrohliche Zustände schnell therapiert werden können. Um im Einzelfall richtig zu handeln, lassen Sie sich die Maßnahmen , die Sie selbst im Einzelfall ergreifen können, von Ihrem Tierarzt zeigen.
Die wichtigsten Regeln für den Notfall:
* Ruhe bewahren
Nur so können Sie richtig entscheiden und handeln. Bedenken Sie immer,
dass sich Ihre Ruhe auch auf Ihr Tier überträgt.
* Telefonnummer des Tierarztes parat halten
Halten Sie sie immer griffbereit - nicht nur am häuslichen Telefonapparat,
auch gegebenenfalls in Ihrem Handy gespeichert.
* Tierarzt verständigen
Kündigen Sie den Notfall bei Ihrem Tierarzt an, damit dieser bis zu Ihrem
Eintreffen eventuell notwendige Vorbereitungen treffen kann. Er wird gege-
benenfalls auch individuelle Hinweise zum Transport geben.
* Schnauzenbad, Maulkorb anlegen, Transportkorb benutzen
Dies sind Maßnahmen zu Ihrer eigenen Sicherheit, die Sie vor einer
eingehendenUntersuchung und vor Transportmanipulationen ergreifen
sollten. Verletzte und unter Schock stehende Tieren können unkontrollierte
Abwehrbewegungen machen, beißen und kratzen.